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L22001 Landesbedienstete BurgenlandNorm
AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;Rechtssatz
Entscheidet das Amt der Landesregierung (hier: gemäß § 3 Z 1 Bgld LBG 1985) als Behörde erster Instanz und schreitet als belBeh auf Grund eines Devolutionsantrages des Beamten die Landesregierung ein, so sind in den beiden Instanzen zwei verschiedene Behörden tätig geworden. Der Umstand, daß das Amt der Landesregierung auch als Hilfsapparat der belBeh agiert hat, ändert daran nichts, weil die Willensbildung entscheidend ist.
Schlagworte
Behördenorganisation Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992090184.X01Im RIS seit
27.07.2001