RS Vwgh 1995/10/19 92/09/0184

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Veröffentlicht am 19.10.1995
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Index

L22001 Landesbedienstete Burgenland
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/02 Ämter der Landesregierungen
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;
AVG §1;
AVG §73 Abs2;
BDG 1979 §87 Abs1;
LBG Bgld 1985 §3 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Entscheidet das Amt der Landesregierung (hier: gemäß § 3 Z 1 Bgld LBG 1985) als Behörde erster Instanz und schreitet als belBeh auf Grund eines Devolutionsantrages des Beamten die Landesregierung ein, so sind in den beiden Instanzen zwei verschiedene Behörden tätig geworden. Der Umstand, daß das Amt der Landesregierung auch als Hilfsapparat der belBeh agiert hat, ändert daran nichts, weil die Willensbildung entscheidend ist.

Schlagworte

Behördenorganisation Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992090184.X01

Im RIS seit

27.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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