RS Vwgh 1995/10/19 94/16/0123

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Veröffentlicht am 19.10.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/16/0141 7

Stammrechtssatz

Zum Tatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG gehört nicht, ob die eingeschmuggelte Ware zum Verkauf im Zollgebiet angeboten wurde. Ermittlungen und Feststellungen darüber, ob Kaufverhandlungen und mit welchem Ergebnis sie stattgefunden haben, sind für die Erfüllung dieses Tatbestandes ohne Belang. Der Vorwurf, solche Ermittlungen und Feststellungen nicht getroffen zu haben, geht daher ins Leere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160123.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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