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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/16/0141 7Stammrechtssatz
Zum Tatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG gehört nicht, ob die eingeschmuggelte Ware zum Verkauf im Zollgebiet angeboten wurde. Ermittlungen und Feststellungen darüber, ob Kaufverhandlungen und mit welchem Ergebnis sie stattgefunden haben, sind für die Erfüllung dieses Tatbestandes ohne Belang. Der Vorwurf, solche Ermittlungen und Feststellungen nicht getroffen zu haben, geht daher ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160123.X01Im RIS seit
11.07.2001