RS Vwgh 1995/10/19 95/16/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1995
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;
KVG 1934 §17 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1996/10, S 710;

Rechtssatz

Weder der Abtretungstatbestand des § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG noch der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes nach § 17 Abs 1 KVG nehmen darauf Bezug, ob der jeweilige Erwerber das Geschäft nur zu dem Zweck abschließt, die erworbene Ware in Erfüllung eines zuvor geschlossenen Kaufvertrages seinem Abnehmer weiterzuübertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160223.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten