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L81515 Umweltanwalt SalzburgNorm
AVG §8;Beachte
Siehe jedoch: 95/10/0032 B 6. Mai 1996 RS 5;Rechtssatz
Nach dem Slbg UmweltanwaltschaftsG (selbst) kommt im Verfahren über die Anerkennung einer Einrichtung als Slbg Umweltanwaltschaft nach § 2 Abs 1 Slbg UmweltanwaltschaftsG niemandem außer dem Antragsteller Parteistellung zu. Die Einräumung einer solchen Parteistellung an Dritte ist auch verfasssungsgesetzlich unter dem Gesichtspunkt von Auswirkungen eines Handelns der anerkannten Einrichtung auf die Rechtssphäre eines Dritten nicht geboten (Hinweis E VfGH 13.12.1988, VfSlg 11934/88.
Schlagworte
Verfahrensrecht VwGG B-VGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100128.X02Im RIS seit
11.07.2001