RS Vfgh 1992/9/28 B796/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1992
beobachten
merken

Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8200 Bauordnung

Norm

B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab
B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung Wirkung
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Wr BauO 1930 §69 Abs1
Wr BauO 1930 §69 Abs6
VfGG §87 Abs2

Leitsatz

Aufhebung des Bescheides über die Versagung einer Baubewilligung wegen Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge Aufhebung des eine Voraussetzung für die Zuständigkeit der Bauoberbehörde für Wien bildenden rechtskräftigen Bescheides über eine Ausnahmebewilligung gemäß §69 Wr BauO 1930 durch den Verfassungsgerichtshof

Rechtssatz

Mit E v 28.09.92, B104/91, hob der Verfassungsgerichtshof den eine Ausnahmebewilligung gemäß §69 Wr BauO 1930 versagenden Bescheid der Bauoberbehörde für Wien wegen Anwendung des als verfassungswidrig erkannten §69 Abs1 Wr BauO 1930 (siehe E v 11.12.91, G74/90, G178/90) auf. Die Aufhebung des Bescheides bewirkte, daß das (Bau-)Verfahren wieder in jenes Stadium zurücktrat, in dem es sich vor der Erlassung dieses Bescheides befunden hatte (§87 Abs2 VfGG).

Da die Bauoberbehörde für Wien den im vorliegenden Verfahren bekämpften, über eine Baubewilligung absprechenden Bescheid in der objektiv unrichtigen Annahme erließ, daß der Bescheid über die Ausnahmebewilligung in Rechtskraft erwachsen war, nahm sie eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit zu einer Sachentscheidung in Anspruch (vgl. §69 Abs6 Wr BauO 1930) und verletzte damit das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht der Beschwerdeführerinnen auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Baurecht, Baubewilligung, Ausnahmebewilligung (Baurecht), Behördenzuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B796.1991

Dokumentnummer

JFR_10079072_91B00796_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten