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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;Rechtssatz
Die Feststellung der Zahl der von der Betriebsstätte einer der umliegenden bestehenden öffentlichen Apotheken weiterhin zu versorgenden Personen iSd § 10 Abs 2 Z 3 ApG hat in einer prognostischen Zuordnung konkreter Kundenpotentiale zu diesen Apotheken zu bestehen, wobei die für die Zuordnung des jeweiligen Personenkreises maßgebenden Überlegungen auf der Grundlage eines festgestellten Sachverhaltes konkret darzulegen sind.
Schlagworte
Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Parteistellung BedarfEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100003.X05Im RIS seit
25.04.2001