RS Vwgh 1995/10/23 95/10/0003

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §10 Abs4;
AVG §60;

Rechtssatz

Die Feststellung der Zahl der von der Betriebsstätte einer der umliegenden bestehenden öffentlichen Apotheken weiterhin zu versorgenden Personen iSd § 10 Abs 2 Z 3 ApG hat in einer prognostischen Zuordnung konkreter Kundenpotentiale zu diesen Apotheken zu bestehen, wobei die für die Zuordnung des jeweiligen Personenkreises maßgebenden Überlegungen auf der Grundlage eines festgestellten Sachverhaltes konkret darzulegen sind.

Schlagworte

Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Parteistellung Bedarf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100003.X05

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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