RS Vwgh 1995/10/23 94/10/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1995
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/31 90/10/0216 2

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist, maßgebend (Hinweis E 29.6.1981, 3417/78, VwSlg 10502 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100053.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten