RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0109

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ein in der Hauptsache dem Antrag der Partei stattgebender Bescheid ist auch angesichts der Vorschrift des § 58 Abs 2 zweiter Satz AVG zu begründen, wenn dabei belastende Nebenbedingungen beigefügt werden (Hinweis E 20.1.1977, 1590/76).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100109.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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