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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
§ 1 Abs 1 AMG stellt im Zusammenhang mit der "subjektiven Zweckbestimmung" ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt ist") auf die Verkehrsauffassung ab; es ist somit der Gesamteindruck der Mitteilung maßgeblich, der sich bei flüchtiger Betrachtung beim Durchschnittskonsumenten ergibt.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100235.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009