RS Vwgh 1995/10/23 94/10/0053

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0375/80 E 21. April 1980 RS 5

Stammrechtssatz

Eine Zulassung nach § 9 Abs 3 LMG 1975 darf jedenfalls nur dann erfolgen, wenn die gesundheitsbezogene Angabe der Wahrheit entspricht, dem Produkt also jene Wirkung auch tatsächlich innewohnt, deren Vorhandensein auf Grund der betreffenden Angabe zumindest von einem nicht unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise erwartet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100053.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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