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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1 lita;Rechtssatz
Durch die beantragte Angabe "mit zwei bis drei Blütenpollen-Kapseln unterstützen Sie Ihre tägliche Zufuhr an Mineralstoffen und Spurenelementen" wird der Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung in der Richtung erzeugt, durch die Einnahme von Blütenpollen-Kapseln in der empfohlenen Menge zusätzlich zur täglichen Ernährung würde ein Mangel an Mineralstoffen und Spurenelementen hintangehalten bzw diesem vorgebeugt (Hinweis E 10.11.1986, 86/10/0160, und E 18.4.1994, 92/10/0381).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100053.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.03.2012