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L81515 Umweltanwalt SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Siehe jedoch: 95/10/0032 B 6. Mai 1996 RS 5;Rechtssatz
Sind die in einem Verfahren nach § 2 Abs 1 Slbg UmweltanwaltschaftsG von der Landesregierung erlassenen Bescheide, mit denen eine Einrichtung als Landesumweltanwaltschaft anerkannt wird, in Rechtskraft erwachsen, kann mit der Behauptung von Mängeln des von der Landesregierung nach § 2 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 Slbg UmweltanwaltschaftsG durchgeführten Verfahrens und der Begründung der nach § 2 Abs 1 Slbg UmweltanwaltschaftsG erlassenen Anerkennungsbescheide weder die Existenz einer als Slbg Landesumweltanwaltschaft anerkannten Einrichtung noch deren Beschwerdelegitimation mit Erfolg in Frage gestellt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100128.X01Im RIS seit
11.07.2001