RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0128

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

L81515 Umweltanwalt Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §2 Abs1;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §2 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Siehe jedoch: 95/10/0032 B 6. Mai 1996 RS 5;

Rechtssatz

Sind die in einem Verfahren nach § 2 Abs 1 Slbg UmweltanwaltschaftsG von der Landesregierung erlassenen Bescheide, mit denen eine Einrichtung als Landesumweltanwaltschaft anerkannt wird, in Rechtskraft erwachsen, kann mit der Behauptung von Mängeln des von der Landesregierung nach § 2 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 Slbg UmweltanwaltschaftsG durchgeführten Verfahrens und der Begründung der nach § 2 Abs 1 Slbg UmweltanwaltschaftsG erlassenen Anerkennungsbescheide weder die Existenz einer als Slbg Landesumweltanwaltschaft anerkannten Einrichtung noch deren Beschwerdelegitimation mit Erfolg in Frage gestellt werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100128.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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