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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E189 EGV Art189;Rechtssatz
Die Aufnahme des Tatbestandes "Starkstromwege über 10 kV" in Anhang I Z 48 UVPG 1993 vermag nichts daran zu ändern, daß die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten es in Ansehung der "Beförderung elektrischer Energie über Freileitungen" durch die Aufzählung im Katalog der Anlage II (Art 4 Abs 2) der genannten Richtlinie den Mitgliedstaaten überläßt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzusehen. Es hängt nämlich nicht vom Inhalt innerstaatlicher Vorschriften ab, ob eine bestimmte gemeinschaftsrechtliche Regelung als inhaltlich unbedingt iSd Art 189 Abs 3 EGV anzusehen ist, denn es ist nicht das Gemeinschaftsrecht an Hand innerstaatlicher Vorschriften, sondern - gegebenenfalls - das innerstaatliche Recht gemeinschaftsrechtskonform auszulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100081.X08Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011