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80/03 WeinrechtNorm
WeinG 1985 §31 Abs1;Rechtssatz
Aus § 4 Z 2 WeinV 1992 selbst ergibt sich kein Grenzwert für den Gehalt des Weines an "natürlichem" Calcium, sondern nur ein solcher für den infolge Zusatzes von Kalk "erhöhten" (Gesamt) Gehalt an Calcium.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100094.X02Im RIS seit
23.11.2001