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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;Rechtssatz
Das Interesse eines Antragstellers nach § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG 1987 betreffend eine Auskunft über die Anmeldung und Nichtuntersagung von Produkten mit bestimmten Bezeichnungen bzw Bezeichnungsbestandteilen als Verzehrprodukte iSd § 18 LMG 1975 am Schutz vor Wettbewerbsverletzungen ist geeignet, ein gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des von der Auskunft betroffenen Mitbewerbers überwiegendes, nicht bloß wirtschaftliches Interesse an der Auskunft zu begründen (Hinweis E 25.1.1993, 90/10/0061, E 22.9.1992, 92/05/0131, H Mayer, Vollziehung des Lebensmittelrechtes und Amtsverschwiegenheit, ern 1992, S 725).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100009.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
07.10.2016