RS Vwgh 1995/10/23 93/04/0110

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0086 2

Stammrechtssatz

Nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht schon ein bloßes Zugeben des Tatsächlichen ist als mildernder Umstand zu werten (Hinweis E 19.1.1953, 2013/52, VwSlg 2821 A/1953).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040110.X08

Im RIS seit

05.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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