RS Vwgh 1995/10/24 94/07/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/07/0172 2

Stammrechtssatz

Der Beweiswert von Gutachten ist ausschließlich an deren Schlüssigkeit und Aussagekraft zu messen.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070154.X06

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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