RS Vwgh 1995/10/24 91/14/0190

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Der aus der Werklieferung der Errichtung eines Hauses erzielte Gewinn wird in dem Jahr realisiert, in dem der Auftraggeber die Verfügungsmacht über dieses Haus erlangt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140190.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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