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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/20 91/07/0044 2Stammrechtssatz
Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme - sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist - sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme geschaffenen Zustandes zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070175.X04Im RIS seit
12.11.2001