RS Vwgh 1995/10/24 95/07/0113

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ABGB §891;
AWG 1990 §32 Abs1;

Beachte

Besprechung in RdU 1997/1, S 35-37;

Rechtssatz

Für die Einstufung als Verpflichtete iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 ist nicht entscheidend, ob die Halle, in der die Abfälle sich befinden, von beiden Bf oder nur von einem derselben betrieben wird; entscheidend ist vielmehr, ob von beiden Bf Abfall entgegen den Bestimmungen des AWG 1990 abgelagert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070113.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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