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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;Rechtssatz
Eine berufliche Laufbahn eines Kindes bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahrs mit dem erfolgreichen Abschluß einer Lehre und der Teilnahme als Wehrpflichtiger an einer auf Ersuchen einer internationalen Organisation erfolgten Entsendung einer Einheit ins Ausland kann nicht als vergeblicher Versuch seiner Eingliederung in das Erwerbsleben bezeichnet werden (Hinweis E 25.1.1984, 82/13/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140197.X02Im RIS seit
01.06.2001