Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/02/0211 1Stammrechtssatz
Die Beweiswürdigung der Berufungsbehörde unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur insoferne, als sie auf die Vollständigkeit des erhobenen Sachverhaltes und ihre Schlüssigkeit, nicht aber auch auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070153.X08Im RIS seit
12.11.2001