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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §7 Abs2;Rechtssatz
Wie dem § 7 Abs 2 AgrVG unschwer zu entnehmen ist, kommt der "Kundmachung" bzw einer Verständigung der Parteien kein selbständiger Bescheidcharakter zu. Sie sind vielmehr Voraussetzung für die Erlassung von Bescheiden (zB Flurbereinigungsplan, Nachbewertungsplan) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070088.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
31.03.2010