RS Vfgh 1992/9/29 G166/92

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Index

32 Steuerrecht
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Gasöl-SteuerbegünstigungsG §3 Abs1
MineralölsteuerG 1981 §9

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Gasöl-SteuerbegünstigungsG; Zumutbarkeit der Erwirkung eines Abgabenbescheides

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Wortfolge "in dem Gasöl aus rohem Erdöl hergestellt wird oder der mit einem solchen Betrieb durch eine der Beförderung von Mineralöl dienende Rohrleitung verbunden ist" in §3 Abs1 Gasöl-SteuerbegünstigungsG.

Die antragstellende Gesellschaft hätte die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihr im Wege der Selbstbemessung entrichteten Abgaben mit der Begründung zu stellen, die Abgabenentrichtung hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Vorschrift als unrichtig erwiesen.

Entscheidungstexte

  • G 166/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.09.1992 G 166/92

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Mineralölsteuer, Selbstbemessung (Finanzverfahren), Finanzverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:G166.1992

Dokumentnummer

JFR_10079071_92G00166_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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