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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Sind Einnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt worden sind, mit Zustimmung des vertretungsbefugten Organs einer Körperschaft (hier Obmann eines Vereins) zugekommen, so ist für die Frage, ob die Bezüge dem Lohnsteuerabzug unterliegen, entscheidend, ob das Handeln des Organwalters der Körperschaft (als Arbeitgeber) zugerechnet werden kann (Hinweis E 20.6.1995, 92/13/0061).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140058.X01Im RIS seit
20.11.2000