RS Vwgh 1995/10/24 95/14/0058

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §47 Abs1;

Rechtssatz

Sind Einnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt worden sind, mit Zustimmung des vertretungsbefugten Organs einer Körperschaft (hier Obmann eines Vereins) zugekommen, so ist für die Frage, ob die Bezüge dem Lohnsteuerabzug unterliegen, entscheidend, ob das Handeln des Organwalters der Körperschaft (als Arbeitgeber) zugerechnet werden kann (Hinweis E 20.6.1995, 92/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140058.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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