RS Vwgh 1995/10/24 94/07/0153

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0077 4 (hier Übertretung nach dem WRG)

Stammrechtssatz

Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen iVm Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).

Schlagworte

Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070153.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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