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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Rechtssatz
Stützt die Behörde einen wasserpolizeilichen Auftrag unzutreffend auf § 138 Abs 1 lit a iVm § 32 WRG anstatt richtigerweise auf § 31 Abs 1 iVm § 31 Abs 3 erster Satz erste Alternative WRG, wird der Verpflichtete hiedurch nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der von der Behörde festgestellte Sachverhalt geeignet ist, die Verwirklichung verschiedener Verstöße gegen § 31 Abs 1 legcit aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070145.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018