RS Vwgh 1995/10/24 93/07/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §31 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs3;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Stützt die Behörde einen wasserpolizeilichen Auftrag unzutreffend auf § 138 Abs 1 lit a iVm § 32 WRG anstatt richtigerweise auf § 31 Abs 1 iVm § 31 Abs 3 erster Satz erste Alternative WRG, wird der Verpflichtete hiedurch nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der von der Behörde festgestellte Sachverhalt geeignet ist, die Verwirklichung verschiedener Verstöße gegen § 31 Abs 1 legcit aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070145.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten