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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §1 Abs1 Z4;Beachte
Besprechung in RdU 1997/1, S 35-37;Rechtssatz
Daß eine Exportgenehmigung für in einer Halle gelagerter Abfälle versagt wurde und das Verfahren nach § 29 AWG 1990 nicht weiterverfolgt wurde, besagt noch nicht, daß die Lagerung der Abfälle in der Halle in eine Ablagerung iSd AWG 1990 übergegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070113.X08Im RIS seit
12.11.2001