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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0143 E 12. April 1988 RS 3Stammrechtssatz
Es liegt in der Natur des Zusammenlegungsplanes, dass es regelmäßig mehrere Möglichkeiten der Gestaltung der Abfindungen im Zusammenlegungsplan geben wird, die dem Gesetz entsprechen (Hinweis auf E 3.3.1987, 86/07/0248). Eine erfolgreiche Beschwerdeführung vor dem VwGH setzt jedoch über die Darstellung solcher Möglichkeiten hinaus voraus, dass die im Zusammenlegungsplan gewählte Lösung im Gegensatz zu anderen Alternativen als dem Gesetz NICHT entsprechend zu beurteilen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070016.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.11.2014