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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Abweisung eines Antrags der beteiligten Partei auf Ergänzung der KostenentscheidungRechtssatz
Im Verfahren hat die Beschwerdeführerin obsiegt (vgl. B754/91, E v 26.06.92), die beteiligte Partei ist unterlegen. Daran ändert auch nichts, daß der Verfassungsgerichtshof der beteiligten Partei in einem bestimmten Verfahrensschritt (Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) gefolgt ist.
Schlagworte
VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B754.1991Dokumentnummer
JFR_10079071_91B00754_3_01