RS Vfgh 1992/9/29 B754/91

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §88

Leitsatz

Abweisung eines Antrags der beteiligten Partei auf Ergänzung der Kostenentscheidung

Rechtssatz

Im Verfahren hat die Beschwerdeführerin obsiegt (vgl. B754/91, E v 26.06.92), die beteiligte Partei ist unterlegen. Daran ändert auch nichts, daß der Verfassungsgerichtshof der beteiligten Partei in einem bestimmten Verfahrensschritt (Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) gefolgt ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B754.1991

Dokumentnummer

JFR_10079071_91B00754_3_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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