RS Vwgh 1995/10/25 94/15/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;
BAO §232 Abs2;

Rechtssatz

Daß die gesicherten Abgabenschuldigkeiten im wesentlichen nur im Wege der Exekution auf Teile der Pensionen des Abgabepflichtigen entrichtet werden konnten, stellt die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahme nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150169.X04

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten