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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Daß die gesicherten Abgabenschuldigkeiten im wesentlichen nur im Wege der Exekution auf Teile der Pensionen des Abgabepflichtigen entrichtet werden konnten, stellt die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahme nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150169.X04Im RIS seit
05.03.2002