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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/08/05 90/13/0167 1Stammrechtssatz
Richtet sich eine Berufungsschrift ausdrücklich nur gegen die Sachbescheide und enthalten weder Berufungsantrag noch Begründung der Berufung auch nur andeutungsweise einen Hinweis darauf, daß sich der Abgabepflichtige durch die Wiederaufnahme des Verfahrens beschwert erachtet, sind die Bescheide betreffend Wiederaufnahme in Rechtskraft erwachsen. Die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide ist daher mangels Erschöpfung des Instanzenzuges wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150119.X03Im RIS seit
11.07.2001