RS Vwgh 1995/11/6 94/04/0105

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Veröffentlicht am 06.11.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/03/25 92/13/0031 1

Stammrechtssatz

Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040105.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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