RS Vwgh 1995/11/6 95/04/0005

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Veröffentlicht am 06.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §63;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/10 92/04/0062 2

Stammrechtssatz

Die Angabe des Tages der von den Gendarmerieorganen getroffenen Feststellung vermag die Angabe der Tatzeit nicht zu ersetzen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040005.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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