Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/04/0161 2Stammrechtssatz
Bei der in § 340 Abs 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragenen Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist bei Änderungen VERFAHRENSRECHTLICHER Vorschriften vom Grundsatz auszugehen, daß neues Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden ist, und zwar auch auf frühere Rechtsvorgänge, also auf solche Vorgänge, die sich vor Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040103.X02Im RIS seit
20.11.2000