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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
MEG 1950 §8 Abs1;Rechtssatz
Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG zu genügen, hat die Behörde in Ansehung der dem Besch vorgeworfenen Verletzung des § 8 Abs 1 MEG spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Waage IM RECHTSGESCHÄFTLICHEN VERKEHR bestanden hat. Dies ist insbes deshalb von Bedeutung, weil eine Eichpflicht dann nicht besteht, wenn das Meßgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch dient (Hinweis E 19.10.1961, 2096/60, VwSlg 5647 A/1961).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit DauerdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040005.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014