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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0272 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf den konstitutiven Charakter der Gewerbeanmeldung ist die der Behörde aufgetragene Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Gewerbeanmeldung auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0242). Im Anwendungsbereich des § 9 Abs 1 GewO 1973 müssen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 auch in Ansehung des bestellten Geschäftsführers in diesem Zeitpunkt gegeben sein. Eine darnach getroffene Vereinbarung zur Herstellung der Voraussetzungen des § 39 Abs 2 Z 3 GewO 1973 verschafft der Gewerbeanmeldung nicht die gesetzliche Deckung.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040057.X01Im RIS seit
20.11.2000