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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Rechtssatz
Nach § 13 Abs 5 GewO 1994 kommt es auf den maßgeblichen Einfluß an, der zum Konkurs geführt hat, ohne Rücksicht darauf, ob dieser Einfluß im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch bestanden hat (hier: Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH vor onkurseröffnung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992040260.X02Im RIS seit
20.11.2000