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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/06 95/04/0005 3Stammrechtssatz
Die mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis getroffene Verurteilung erfaßt das gesamte vor ihr liegende deliktische Verhalten, wobei der Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses maßgeblich ist. Diese Erfassungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob die betreffende Tatzeit bzw der betreffende Tatzeitraum im Spruch des Straferkenntnisses angeführt war oder nicht (Hinweis: E 20.8.1987, 86/12/0282; E 21.10.1993, 93/02/0083).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040006.X01Im RIS seit
11.07.2001