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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Macht der Asylwerber geltend, er sei im Transportmittel so versteckt gewesen, daß es ihm aus objektiver Sicht ohne fremde Hilfe nicht möglich gewesen wäre, Verfolgungssicherheit in einem Durchreisestaat in Anspruch zu nehmen, so hat sich die Behörde mit diesem Vorbringen und dessen Glaubwürdigkeit auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200739.X01Im RIS seit
25.01.2001