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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §17 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0797 3Stammrechtssatz
Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) (hier: Antragsteller um Waffenpaß transportiert öfter Waffen, Munition und höhere Geldbeträge).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200075.X05Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009