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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Rechtssatz
Ist das Wiederaufnahmebegehren einer Partei schon deshalb unberechtigt, weil sie nicht einmal behauptet hat, ohne ihr Verschulden an der rechtzeitigen Geltendmachung eines Beweismittels gehindert gewesen zu sein, kann die Partei dadurch, daß die Behörde das verspätet vorgelegte Beweismittel würdigt, in keinem Recht verletzt werden.
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050134.X02Im RIS seit
11.07.2001