RS Vfgh 1992/10/1 B1392/89, B1300/90

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Veröffentlicht am 01.10.1992
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung 1973

Norm

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17.06.88 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, BGBl 324/1988 §10 Abs3
GewO 1973 §376 Z36

Rechtssatz

Abweisung der Beschwerden gegen die Verweigerung der beantragten Konzession für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften.

Anlaßfälle zu G326,327/91, V305,306/91 (keine Aufhebung der in Prüfung gezogenen Wortfolge in §376 Z36 Abs1 GewO 1973 bzw des §10 Abs3 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17.06.88 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. 324/1988).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, Arbeitskräfteüberlassung, Konzessionserteilung (Leiharbeit)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B1392.1989

Dokumentnummer

JFR_10078999_89B01392_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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