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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Auch wenn sich die Baubehörde auf die rechtskräftige Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 47 Abs 2 Krnt LStG 1991 beruft, bei der die Widmung des betreffenden Grundstückes als "Aufschließungsgebiet" durch eine Verordnung eine maßgebliche Rolle gespielt hat, so ergibt sich daraus nicht die Präjudizialität dieser Verordnung in einem Bauverfahren, in dem eine Baubewilligung gemäß § 10 Abs 5 Krnt BauO 1992 iVm § 13 Abs 3 AVG versagt wird.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050343.X03Im RIS seit
19.09.2001