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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/12/0085 E 24. November 1995 93/12/0184 E 8. November 1995Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/07/07 90/08/0164 2Stammrechtssatz
Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, daß der Bescheid in einer Art zustande gekommen ist, daß die Partei von der Beh objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht hat und diese unrichtigen Angaben dann dem Bescheid zugrundegelegt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120178.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010