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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 3Stammrechtssatz
Über die Frage, welches Organisationssystem des Dienstes zweckmäßiger ist, hat der VwGH nicht zu befinden. Selbst wenn die organisatorische Umgliederung, die zu einer Versetzung gem § 38 Abs 2 BDG 1979 führt, unzweckmäßig sein sollte, ist darin noch keine sachlich nicht begründete Änderung der Organisation zu erblicken (Hinweis E 15.11.1982, 82/12/0065).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120205.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015