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L65000 Jagd WildNorm
AVG §38;Rechtssatz
Im Spruch eines Bescheides betreffend Waffenverbot werden nicht tatsächliche Umstände festgestellt, sodaß jedenfalls eine Bindung an diesen Bescheid - auch außerhalb der Vorfragenregelung des § 38 AVG - bei Anwendung des § 39 OÖ JagdG 1964 nicht besteht.
Schlagworte
Jagdkarte Entzug Jagdkarte VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030334.X04Im RIS seit
11.07.2001