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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/12/0085 E 24. November 1995 93/12/0184 E 8. November 1995Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/07/07 90/08/0164 1Stammrechtssatz
Der Tatbestand des Erschleichens setzt auf seiten der Beh zumindest voraus, daß sie auf die Angaben der Partei angewiesen ist und eine solche Situation besteht, daß ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Parteiangaben noch weitere Erhebungen von Amts wegen zu pflegen (Hinweis E 8.4.1975, 2017/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120178.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010