RS Vwgh 1995/11/8 93/12/0178

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/12/0085 E 24. November 1995 93/12/0184 E 8. November 1995

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/07 90/08/0164 1

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des Erschleichens setzt auf seiten der Beh zumindest voraus, daß sie auf die Angaben der Partei angewiesen ist und eine solche Situation besteht, daß ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Parteiangaben noch weitere Erhebungen von Amts wegen zu pflegen (Hinweis E 8.4.1975, 2017/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120178.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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