RS Vwgh 1995/11/8 94/03/0245

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs4;
StVONov 19te;

Rechtssatz

§ 45 Abs 4 StVO idF vor der 19ten StVONov schließt es nicht aus, daß ein Antragsteller in mehreren Gebieten wohnhaft ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030245.X03

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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