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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Der Bezügebegriff des § 30 OÖ StGdBG umfaßt nicht auch die Nebengebühren, worauf schon die Überschrift in dieser Bestimmung "Bezüge, Nebengebühren" hinweist. Aber auch in § 29 lit a OÖ StGdBG sind die Begriffe "Bezüge" und "Nebengebühren" nebeneinander angeführt, was überflüssig wäre, wenn die Nebengebühren ein Teil der Bezüge wären. Daß den in § 29 OÖ StGdBG verwendeten Begriffen ein anderer Inhalt zukommen soll, als dies in § 30 OÖ StGdBG der Fall ist, vermag der Verwaltungsgerichtshof nicht zu erkennen. Im Zweifel kann aber dem Gesetzgeber nicht die Anordnung von Überflüssigem unterstellt werden (hier: die auf § 107 Abs 1 OÖ StGdBG gestützte Kürzung der Bezüge betrifft daher nicht die pauschalierten Nebengebühren).
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120250.X05Im RIS seit
30.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014